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VO (EU) 2018/1725

Art 26 Verantwortung des Verantwortlichen

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1725/26#abs-1 (1) Der Verantwortliche setzt unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um, um sicherzustellen und den Nachweis dafür erbringen zu können, dass die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt. Diese Maßnahmen werden erforderlichenfalls überprüft und aktualisiert.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1725/26#abs-2 (2) Sofern dies in einem angemessenen Verhältnis zu den Verarbeitungstätigkeiten steht, müssen die Maßnahmen gemäß Absatz 1 die Anwendung geeigneter Datenschutzvorkehrungen durch den Verantwortlichen umfassen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1725/26#abs-3 (3) Die Einhaltung genehmigter Zertifizierungsverfahren gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2016/679 kann als Gesichtspunkt herangezogen werden, um die Erfüllung der Pflichten des Verantwortlichen nachzuweisen.

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