Art 1 Gegenstand und Ziele
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1725/1#abs-1 (1) Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Union sowie Vorschriften zum freien Verkehr personenbezogener Daten untereinander oder mit sonstigen Empfängern, die in der Union niedergelassen sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1725/1#abs-2 (2) Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1725/1#abs-3 (3) Der Europäische Datenschutzbeauftragte überwacht die Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung auf alle Verarbeitungen durch Organe und Einrichtungen der Union.