Art 40 Grundlegende Anforderungen
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1139/40#abs-1 (1) Die Erbringung der in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g genannten ATM/ANS muss den grundlegenden Anforderungen nach Anhang VIII und, falls anwendbar, Anhang VII entsprechen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1139/40#abs-2 (2) Luftfahrzeuge, die im einheitlichen europäischen Luftraum betrieben werden, mit Ausnahme derjenigen, die für die in Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a genannten Tätigkeiten eingesetzt werden, müssen den grundlegenden Anforderungen gemäß Anhang VIII Nummer 1 entsprechen.