Gesetze / VO (EU) 2018/1139

VO (EU) 2018/1139

Art 139 Aufhebung

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1139/139#abs-1 (1) Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 wird mit Wirkung vom 11. September 2018 aufgehoben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1139/139#abs-2 (2) Die Verordnung (EG) Nr. 552/2004 wird mit Wirkung vom 11. September 2018 aufgehoben. Allerdings finden die Artikel 4, 5, 6, 6a und 7 der genannten Verordnung sowie deren Anhänge III und IV bis zum Beginn der Anwendung der delegierten Rechtsakte gemäß Artikel 47 der vorliegenden Verordnung weiterhin Anwendung, soweit diese Rechtsakte den Gegenstand der einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 552/2004 abdecken, jedoch keinesfalls länger als bis zum 12. September 2023.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1139/139#abs-3 (3) Die Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 wird ab dem Tag des Beginns der Anwendung der gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a erlassenen detaillierten Vorschriften über Beschränkungen der Flug- und Dienstzeiten sowie Ruhezeitregelungen für Taxiflüge, Flugrettungsdienste und den gewerblichen Luftverkehrsbetrieb mit Flugzeugen mit einem Piloten aufgehoben.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-1139/139#abs-4 (4) Bezugnahmen auf die aufgehobenen Verordnungen gemäß den Absätzen 1, 2 und 3 gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gegebenenfalls gemäß der Entsprechungstabelle in Anhang X zu lesen.

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