Gesetze / VO (EU) 2018/1139

VO (EU) 2018/1139

Art 125 Finanzregelung

Stand: 02.10.2026

Der Verwaltungsrat erlässt nach Konsultation der Kommission die für die Agentur geltende Finanzregelung. Diese darf von der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 nur abweichen, soweit dies speziell für die Funktionsweise der Agentur erforderlich ist und nachdem die Kommission dem zugestimmt hat.

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