Gesetze / VO (EU) 2017/565

VO (EU) 2017/565

Art 85

Stand: 02.10.2026

Kostenbasierte Bereitstellung von Marktdaten

(Artikel 64 Absatz 1 und Artikel 65 Absatz 1 der Richtlinie 2014/65/EU)

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-565/85#abs-1 (1) Der Preis von Marktdaten richtet sich nach den Kosten, die bei der Erarbeitung und Verbreitung dieser Daten anfallen, und kann auch eine angemessene Preisspanne beinhalten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-565/85#abs-2 (2) Die Kosten für die Erarbeitung und Verbreitung von Marktdaten können einen angemessenen Anteil an gemeinsamen Kosten für andere von APA und CTP erbrachter Dienstleistungen beinhalten.

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