Art 21 Aufhebung
Stand: 02.10.2026
Die Verordnung (EU) Nr. 994/2010 wird aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang IX zu lesen.