Gesetze / VO (EU) 2016/425 VO (EU) 2016/425 Art 20 Notifizierung Stand: 02.10.2026 Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten die Stellen, die befugt sind, als unabhängige Dritte Konformitätsbewertungsaufgaben nach dieser Verordnung wahrzunehmen.