Art 64 Aufhebung
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2016-1628/64#abs-1 (1) Unbeschadet des Artikels 58 Absätze 1 bis 4 dieser Verordnung wird die Richtlinie 97/68/EG mit Wirkung zum 1. Januar 2017 aufgehoben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2016-1628/64#abs-2 (2) Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung.