Art 48 Verfahren für Leistungsnormen und die Bewertung technischer Dienste
Stand: 02.10.2026
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 55 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um diese Verordnung zu ergänzen, indem sie Folgendes festlegt:
a) die Normen, die die technischen Dienste einzuhalten haben, und
b) das Verfahren für die Bewertung der technischen Dienste einschließlich des dazugehörigen Bewertungsberichts gemäß Artikel 49.