Gesetze / VO (EU) 2015/751

VO (EU) 2015/751

Art 16 Universalkarten

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2015-751/16#abs-1 (1) Für die Zwecke dieser Verordnung gelten für inländische Zahlungsvorgänge, die durch das Kartenzahlverfahren nicht eindeutig der Kategorie Debitkarten- oder Kreditkartentransaktion zugeordnet werden können, die Bestimmungen für Debitkarten oder Debitkartentransaktionen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2015-751/16#abs-2 (2) Abweichend von Absatz 1 können die Mitgliedstaaten bis zum 9. Dezember 2016 festlegen, dass ein Anteil von höchstens 30 % der inländischen Zahlungsvorgänge nach Absatz 1 als Kreditkartentransaktionen gleichgestellt gilt, auf die die Obergrenze für das Interbankenentgelt nach Artikel 4 anwendbar ist.

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