Art 9 Überprüfung
Stand: 02.10.2026
Die Kommission überprüft bis zum 30. April 2019 die Artikel 3, 4, 5 und 6 dieser Verordnung und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht darüber, dem erforderlichenfalls geeignete Vorschläge zur Änderung dieser Verordnung beigefügt werden.