Gesetze / VO (EU) Nr. 1308/2013
VO (EU) Nr. 1308/2013Art 79 Toleranz
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1308-2013/79#abs-1 (1) Um den besonderen Merkmalen jedes Erzeugnisses oder Sektors, den verschiedenen Vermarktungsstufen, den technischen Bedingungen, etwaigen erheblichen praktischen Schwierigkeiten sowie der Genauigkeit und Wiederholbarkeit der Analysemethoden Rechnung zu tragen, wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 227 delegierte Rechtsakte betreffend eine Toleranz für eine oder mehrere spezifische Normen zu erlassen, bei deren Überschreitung die gesamte Partie dieser Erzeugnisse als nicht konform gilt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1308-2013/79#abs-2 (2) Erlässt die Kommission Vorschriften gemäß Absatz 1, so trägt sie der Notwendigkeit Rechnung, die besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses nicht zu verändern und eine Verminderung ihrer Qualität zu vermeiden.