Gesetze / VO (EU) Nr. 1306/2013

VO (EU) Nr. 1306/2013

Art 32 Finanzielle Beteiligung des ELER

Die finanzielle Beteiligung des ELER an den Ausgaben der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums wird für jedes Programm im Rahmen der Höchstbeträge nach den Unionsvorschriften über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den ELER bestimmt.

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