Gesetze / VO (EU) Nr. 1305/2013

VO (EU) Nr. 1305/2013

Art 85 Austausch von Informationen und Dokumenten

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1305-2013/85#abs-1 (1) Die Kommission führt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein Informationssystem ein, das den sicheren Austausch von Daten von gemeinsamem Interesse zwischen der Kommission und jedem Mitgliedstaat ermöglicht. Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung von Vorschriften über das Funktionieren dieses Systems. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 84 erlassen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-1305-2013/85#abs-2 (2) Die Kommission stellt sicher, dass ein angemessen sicheres elektronisches System existiert, in dem die wichtigsten Angaben sowie der Bericht über die Begleitung und Bewertung aufgezeichnet, gespeichert und verwaltet werden können.

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