Gesetze / VO (EU) Nr. 1024/2013

VO (EU) Nr. 1024/2013

Art 34 Inkrafttreten

Stand: 02.10.2026

Diese Verordnung tritt am fünften Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

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