Gesetze / VO (EU) Nr. 1024/2013
VO (EU) Nr. 1024/2013Art 34 Inkrafttreten
Stand: 02.10.2026
Diese Verordnung tritt am fünften Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.