Gesetze / VO (EU) Nr. 1024/2013
VO (EU) Nr. 1024/2013Art 28 Ressourcen
Stand: 02.10.2026
Die EZB ist dafür verantwortlich, die für die Wahrnehmung der ihr durch diese Verordnung übertragenen Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel sowie das dafür erforderliche Personal einzusetzen.