Gesetze / VO (EU) Nr. 1024/2012
VO (EU) Nr. 1024/2012Art 30 Inkrafttreten
Stand: 02.10.2026
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.