Gesetze / VO (EU) Nr. 1024/2012

VO (EU) Nr. 1024/2012

Art 13 Zweckbindung

Stand: 02.10.2026

Personenbezogene Daten werden von den IMI-Akteuren ausschließlich für die in den einschlägigen Bestimmungen der im Anhang aufgeführten Rechtsakte der Union genannten Zwecke ausgetauscht und verarbeitet.

Die von einer betroffenen Person an das IMI übermittelten Daten dürfen nur für die Zwecke genutzt werden, für die sie übermittelt wurden.

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