Gesetze / VO (EG) Nr. 889/2002
VO (EG) Nr. 889/2002Art 2
Stand: 02.10.2026
Die Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Sie gilt ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens von Montreal für die Gemeinschaft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.