Gesetze / VO (EG) Nr. 852/2004

VO (EG) Nr. 852/2004

Art 15 Anhörung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

Stand: 02.10.2026

Die Kommission hört die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in jeder in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Angelegenheit an, die erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben könnte, und insbesondere, bevor sie Kriterien, Erfordernisse oder Ziele gemäß Artikel 4 Absatz 4 vorschlägt.

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