Gesetze / VO (EG) Nr. 767/2009

VO (EG) Nr. 767/2009

Art 33 Inkrafttreten

Stand: 02.10.2026

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab 1. September 2010.

Die Artikel 31 und 32 gelten jedoch ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

←Art 32