Gesetze / VO (EG) Nr. 648/2004

VO (EG) Nr. 648/2004

Art 4a Begrenzungen des Gehalts an Phosphaten und an anderen Phosphorverbindungen

Stand: 02.10.2026

Die in Anhang VIa aufgeführten Detergenzien, die den dort festgelegten Begrenzungen des Phosphatsgehalts und des Gehalts an anderen Phosphorverbindungen nicht entsprechen, dürfen ab den dort festgesetzten Zeitpunkten nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

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