Gesetze / VO (EG) Nr. 595/2009

VO (EG) Nr. 595/2009

Art 1 Gegenstand

Stand: 01.09.2020

Diese Verordnung legt gemeinsame technische Vorschriften für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Motoren und Ersatzteilen hinsichtlich ihrer Emissionen fest.

Diese Verordnung enthält ferner Bestimmungen für die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge und Motoren mit den Anforderungen, für die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Einrichtungen, für Systeme für Fahrzeug-On-Board- Diagnose (OBD) und für die Messung des Kraftstoffverbrauchs und des CO2-Ausstoßes.

→Art 2