Gesetze / VO (EG) Nr. 595/2004

VO (EG) Nr. 595/2004

Art 28 Aufhebung

Stand: 02.10.2026

Die Verordnung (EG) Nr. 1392/2001 wird aufgehoben.

Sie gilt jedoch weiterhin für den Zeitraum 2003/04 und erforderlichenfalls frühere Zeiträume, sofern in der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 nichts anderes vorgesehen ist.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der in Anhang III enthaltenen Übereinstimmungstabelle zu lesen.

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