Gesetze / VO (EG) Nr. 595/2004
VO (EG) Nr. 595/2004Art 28 Aufhebung
Stand: 02.10.2026
Die Verordnung (EG) Nr. 1392/2001 wird aufgehoben.
Sie gilt jedoch weiterhin für den Zeitraum 2003/04 und erforderlichenfalls frühere Zeiträume, sofern in der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 nichts anderes vorgesehen ist.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der in Anhang III enthaltenen Übereinstimmungstabelle zu lesen.