Gesetze / VO (EG) Nr. 273/2004
VO (EG) Nr. 273/2004Art 17 Aufhebung von Rechtsvorschriften
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-273-2004/17#abs-1 (1) Die Richtlinie 92/109/EWG des Rates, die Richtlinien 93/46/EWG, 2001/8/EG und 2003/101/EG der Kommission sowie die Verordnungen (EG) Nr. 1485/96 und (EG) Nr. 1533/2000 der Kommission werden hiermit aufgehoben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-273-2004/17#abs-2 (2) Verweise auf die aufgehobenen Richtlinien oder Verordnungen gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-273-2004/17#abs-3 (3) Sämtliche Register, Erlaubnisse und Erklärungen von Kunden, die gemäß den aufgehobenen Richtlinien oder Verordnungen geschaffen, erteilt bzw. ausgestellt wurden, bleiben davon unberührt.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu Art 17 VO (EG) Nr. 273/2004 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 05.12.2013 – 1 StR 388/13Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Arzneimittel als Grundstoffe zur Herstellung von BetäubungsmittelnZitiert von 2
- BGH, 22.10.2013 – 3 StR 124/13Vorlage an den EuGH: Arzneimittel als Grundstoffe zur Herstellung von BetäubungsmittelnZitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.