Gesetze / VO (EG) Nr. 1935/2004
VO (EG) Nr. 1935/2004Art 26 Aufhebungen
Stand: 02.10.2026
Die Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG werden aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.