Gesetze / VO (EG) Nr. 1831/2003

VO (EG) Nr. 1831/2003

Art 26 Inkrafttreten

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1831-2003/26#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1831-2003/26#abs-2 (2) Die Geltung dieser Verordnung beginnt zwölf Monate nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Verordnung.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

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