Gesetze / VO (EG) Nr. 1831/2003
VO (EG) Nr. 1831/2003Art 26 Inkrafttreten
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1831-2003/26#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1831-2003/26#abs-2 (2) Die Geltung dieser Verordnung beginnt zwölf Monate nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Verordnung.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.