Gesetze / VO (EG) Nr. 183/2005
VO (EG) Nr. 183/2005Art 7 Unterlagen betreffend das HACCP-System
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-183-2005/7#abs-1 (1) Futtermittelunternehmer a) erbringen der zuständigen Behörde in der von der zuständigen Behörde geforderten Form den Nachweis dafür, dass sie Artikel 6 erfüllen; b) stellen sicher, dass alle Unterlagen, mit denen die gemäß Artikel 6 entwickelten Verfahren beschrieben werden, jederzeit auf dem aktuellen Stand sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-183-2005/7#abs-2 (2) Bei der Festlegung der Anforderungen an die in Absatz 1 Buchstabe a) genannte Form berücksichtigt die zuständige Behörde Art und Größe des Futtermittelunternehmens.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-183-2005/7#abs-3 (3) Durchführungsbestimmungen zu diesem Artikel können nach dem in Artikel 31 Absatz 2 genannten Verfahren erlassen werden. Solche Bestimmungen können es bestimmten Futtermittelunternehmern erleichtern, die HACCP-Grundsätze dem Kapitel III entsprechend im Hinblick auf die Erfüllung der Bestimmungen des Artikels 6 Absatz 1 umzusetzen.