Gesetze / VO (EG) Nr. 1606/2002
VO (EG) Nr. 1606/2002Art 11 Inkrafttreten
Stand: 02.10.2026
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.