Gesetze / VO (EG) Nr. 1049/2001
VO (EG) Nr. 1049/2001Art 19 Inkrafttreten
Stand: 02.10.2026
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Sie gilt ab dem 3. Dezember 2001.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.