Gesetze / VO (EG) Nr. 1049/2001
VO (EG) Nr. 1049/2001Art 15 Verwaltungspraxis in den Organen
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1049-2001/15#abs-1 (1) Die Organe entwickeln eine gute Verwaltungspraxis, um die Ausübung des durch diese Verordnung gewährleisteten Rechts auf Zugang zu Dokumenten zu erleichtern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1049-2001/15#abs-2 (2) Die Organe errichten einen interinstitutionellen Ausschuss, der bewährte Praktiken prüft, mögliche Konflikte behandelt und künftige Entwicklungen im Bereich des Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten erörtert.