Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten StFachAngAusbV § 2 Ausbildungsdauer Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2023. Zur aktuellen Fassung → Die Ausbildung dauert drei Jahre.