Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten StFachAngAusbV § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2023. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. August 1996 in Kraft.