Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge§ 3 Verwaltungseinheit Nünchritz
Stand: 26.08.2026
Zwischen der Gemeinde Nünchritz als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Diesbar-Seußlitz und Glaubitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.