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FSO

§ 52 Dauer der Ausbildung und Anrechnung einer berufsbezogenen Vorbildung

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Die Ausbildung dauert in Vollzeitform zwei Jahre. Wurde bereits eine Ausbildung in der Fachrichtung Produktdesign oder in den Fachrichtungen Bekleidungs- oder Textiltechnik des Fachbereichs Technik erfolgreich abgeschlossen, ist diese Ausbildung auf Antrag der Schülerin oder des Schülers im Umfang ihrer fachlichen Gleichwertigkeit bis zu einer Klassenstufe anzurechnen. Die Entscheidung trifft die Schulaufsichtsbehörde.

§ 51 § 53