Gesetze / Landesrecht Sachsen / Medienstaatsvertrag
MStV§ 44 Haftung für kommerziell tätige Beteiligungsunternehment
Stand: 27.08.2026
Für kommerziell tätige Beteiligungsunternehmen dürfen die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio keine Haftung übernehmen.