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Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

§ 5 Bezüge

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/sn-11507--2010/5#abs-1 (1) Bezüge sind die monatlichen ruhegehaltfähigen Bezüge einschließlich Sonderzahlung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/sn-11507--2010/5#abs-2 (2) Für die Ermittlung der monatlichen ruhegehaltfähigen Bezüge kommt es auf die Erfüllung von Mindestdienst- oder -bezugszeiten nicht an.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/sn-11507--2010/5#abs-3 (3) ¹Eine Sonderzahlung ist zu berücksichtigen, wenn und soweit sie der wechselnden Person im Jahr ihres Ausscheidens zusteht oder ohne Dienstherrenwechsel zustehen würde. ²Sie ist als Monatsbetrag anzusetzen.

§ 4 § 6