Gesetze / See-Unterkunftsverordnung SeeUnterkunftsV § 4 Bekanntmachung Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 31.10.2019. Zur aktuellen Fassung → Auf jedem Schiff ist den Besatzungsmitgliedern der Wortlaut dieser Verordnung in der im Borddienst gebräuchlichen Sprache zugänglich zu machen.