Gesetze / Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung

SÜFV

§ 9 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Bund2 Fassungen

Lebenswichtige Einrichtungen sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Arbeitseinheiten wissenschaftlicher Einrichtungen, die in erheblichem Umfang mit hochtoxischen Stoffen oder pathogenen Mikroorganismen arbeiten.

§ 8 § 9a