Gesetze / RL (EU) 2019/882

RL (EU) 2019/882

Art 5 Geltendes EU-Recht im Bereich des Personenverkehrs

Stand: 02.10.2026

Bei Dienstleistungen, die den in den Verordnungen (EG) Nr. 261/2004, (EG) Nr. 1107/2006, (EG) Nr. 1371/2007, (EU) Nr. 1177/2010 und (EU) Nr. 181/2011 und den auf Grundlage der Richtlinie 2008/57/EG angenommenen einschlägigen Rechtsakten festgelegten Vorschriften über die Bereitstellung von zugänglichen Informationen und Informationen zur Barrierefreiheit entsprechen, wird davon ausgegangen, dass sie die entsprechenden Anforderungen der vorliegenden Richtlinie erfüllen. Enthält die vorliegende Richtlinie Anforderungen, die über die in den genannten Verordnungen und Rechtsakten enthaltenen Anforderungen hinausgehen, so finden die zusätzlichen Anforderungen in vollem Umfang Anwendung.

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