Art 29 Delegierte Rechtsakte
Stand: 02.10.2026
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 30 delegierte Rechtsakte zur Aktualisierung des Anhangs I zu erlassen, um allen einschlägigen Änderungen der Beschlüsse 2008/615/JHA ( 6 ) und 2008/616/JHA des Rates oder erforderlichenfalls allen anderen einschlägigen Unionsrechtsakten Rechnung zu tragen.