Gesetze / RL (EU) 2017/2397

RL (EU) 2017/2397

Art 37 Aufhebung

Stand: 02.10.2026

Die Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG werden mit Wirkung vom 18. Januar 2022 aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie.

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