Gesetze / RL (EU) 2016/798

RL (EU) 2016/798

Art 6a Anpassung der CSM an geänderte Fristen

Stand: 02.10.2026

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 27 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Zeitpunkte für die Anwendung delegierter Rechtsakte, die gemäß Artikel 6 Absatz 6 erlassen wurden, an die in Artikel 33 Absatz 2a festgelegte Umsetzungsfrist anzupassen. Das Verfahren des Artikels 27a findet auf delegierte Rechtsakte, die gemäß dem vorliegenden Artikel erlassen werden, Anwendung.

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