Art 3 Mindestschutzniveau
Stand: 02.10.2026
Diese Richtlinie verhindert nicht die Anwendung nationaler oder vertraglicher Bestimmungen zur Wahrung eines höheren Maßes an Schutz der inländischen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlagen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 3 RL (EU) 2016/1164 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 26.02.2026 – C-524/23Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.