Gesetze / RL (EU) 2015/849

RL (EU) 2015/849

Art 57

Stand: 02.10.2026

Unterschiedliche Definitionen von Vortaten im Sinne von Artikel 3 Nummer 4 im jeweiligen nationalen Recht dürfen dem nicht entgegenstehen, dass die zentralen Meldestellen einer anderen zentralen Meldestelle Amtshilfe leisten, und sie dürfen auch nicht zu Einschränkungen des Austauschs, der Verbreitung und der Verwendung von Informationen gemäß den Artikeln 53, 54 und 55 führen.

←Art 56 →Art 57a