Art 29 Aufhebung
Stand: 02.10.2026
Die Richtlinie 90/314/EWG wird mit Wirkung vom 1. Juli 2018 aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.