Gesetze / RL 97/81/EG

RL 97/81/EG

Art 1

Stand: 02.10.2026

Mit dieser Richtlinie soll die am 6. Juni 1997 zwischen den europäischen Sozialpartnern (UNICE, CEEP, EGB) geschlossene Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, die im Anhang enthalten ist, durchgeführt werden.

→Art 2