Gesetze / RL 96/71/EG RL 96/71/EG Art 8 Überprüfung durch die Kommission Stand: 02.10.2026 Spätestens zum 16. Dezember 2001 überprüft die Kommission die Anwendung dieser Richtlinie, um dem Rat erforderlichenfalls entsprechende Änderungen vorzuschlagen.