Gesetze / RL 96/71/EG

RL 96/71/EG

Art 8 Überprüfung durch die Kommission

Stand: 02.10.2026

Spätestens zum 16. Dezember 2001 überprüft die Kommission die Anwendung dieser Richtlinie, um dem Rat erforderlichenfalls entsprechende Änderungen vorzuschlagen.

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