Gesetze / RL 92/83/EWG

RL 92/83/EWG

Art 25

Stand: 02.10.2026

Die Mitgliedstaaten können die Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke zurückerstatten, wenn die betreffenden Erzeugnisse aus dem Handel genommen werden, weil sie aufgrund ihres Zustands oder ihres Alters genußuntauglich geworden sind.

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